FINANZIELLER-RATGEBER > ALLGEMEIN
Als werdende Mutter hat man Anspruch auf verschiedene finanzielle Leistungen von verschiedenen Institutionen.
Das Mutterschaftsgeld bekommen sie von der gesetzlichen Krankenkasse (wenn sie gesetzlich Krankenversichert sind oder in einem Arbeitsverhältnis stehen). Das Mutterschaftsgeld wird während der "Mutterschutzfristen" (6 Wochen vor -und 8 Wochen nach der Geburt) ausgezahlt. Falls Sie für diese Zeit Lohn von Ihrem Arbeitgeber erhalten erlischt der Anspruch.
Für Privat -oder Nichtversicherte gibt es höchstens 13,- Euro pro Tag Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.
Folgende Leistungen stehen Ihnen nach der Geburt ihres Kindes zu:
Das Elterngeld gilt für Geburten ab dem 1. Januar 2007:
- Für Normal- und Gutverdiener beträgt die Höhe des Elterngeldes 67 Prozent des zuvor bezogenen, wegfallenden Nettoeinkommens abzüglich der Werbungskostenpauschale.
- Für Besserverdienende gilt eine Bemessungsgrenze von 2700 Euro, das heißt es werden maximal 1800 Euro Elterngeld pro Monat gezahlt.
- Für Geringverdiener ist eine oberhalb von 67 Prozent liegende Elterngeld-Summe festgelegt: pro zwei Euro unterhalb von 1000 Euro steigt der Prozentsatz jeweils um 0,1 Prozentpunkte auf maximal 100 Prozent.
- Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den zwölf Monaten vor der Geburt. Grundlage bildet das Einkommen ohne Zuschläge, Bonuszahlungen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld etc.
Für Selbstständige kann auch ein größerer Zeitraum maßgeblich sein.
Bis zum Ende des dritten Lebensjahres Ihres Kindes haben Arbeitnehmer die Möglichkeit Elternzeit zu beantragen. Diese muß lediglich 6 Wochen im Voraus bei dem Arbeitgeber beantragt werden. Während der Elternzeit besteht ein unumstößlicher Kündigungsschutz.


