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Freitag, 09. Mai 2008
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FINANZIELLER-RATGEBER > ALLGEMEIN

Als werdende Mutter hat man Anspruch auf verschiedene finanzielle Leistungen von verschiedenen Institutionen.

GeldDas Mutterschaftsgeld bekommen sie von der gesetzlichen Krankenkasse (wenn sie gesetzlich Krankenversichert sind oder in einem Arbeitsverhältnis stehen). Das Mutterschaftsgeld wird während der "Mutterschutzfristen" (6 Wochen vor -und 8 Wochen nach der Geburt) ausgezahlt. Falls Sie für diese Zeit Lohn von Ihrem Arbeitgeber erhalten erlischt der Anspruch.
Für Privat -oder Nichtversicherte gibt es höchstens 13,- Euro pro Tag Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.
Folgende Leistungen stehen Ihnen nach der Geburt ihres Kindes zu:

Das Elterngeld gilt für Geburten ab dem 1. Januar 2007:

Das Kindergeld wird bei der Familienkasse des für Ihren Wohnbezirk zuständigen Arbeitsamtes beantragt. Es beläuft sich auf 154,- Euro für das erste bis dritte Kind (179,- € für jedes weitere) und wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes ausgezahlt.

Bis zum Ende des dritten Lebensjahres Ihres Kindes haben Arbeitnehmer die Möglichkeit Elternzeit zu beantragen. Diese muß lediglich 6 Wochen im Voraus bei dem Arbeitgeber beantragt werden. Während der Elternzeit besteht ein unumstößlicher Kündigungsschutz.